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Familiengruppe 1 (FG1)

Die Familiengruppe 1 (FG 1) ist im Haupthaus in der Sybelstraße. Hier leben nur weibliche Jugendliche. 

Es gibt Platz für 7 Mädchen. Jede hat ein eigenes Zimmer, das sie selber einrichten und gestalten kann. Neben Bad und Küche gibt es ein Wohnzimmer für gemeinschaftliche Aktivitäten. Das Leben dort ist wie in einer Familie. 

Die Gruppe ist 24 Stunden am Tag und in der Nacht von pädagogischen Fachkräften betreut.


Was wir tun

Unsere pädagogischen Fachkräfte (= Betreuerin / Betreuer) unterstützen die Kinder und Jugendlichen während ihres Aufenthalts.

Sie helfen ihnen, sich mit ihrer aktuellen Situation auseinanderzusetzen und Pläne für die Zukunft zu machen. Es ist wichtig, dass die jungen Menschen beginnen, sich wieder selbst mehr wertzuschätzen. Dann können sie realistische Vorstellungen für ihr Leben im Privaten, in der Schule oder in Richtung Beruf entwickeln.

In Gesprächen lernen sie, wie sie Konflikte lösen können. Auch ein angemesser Umgang mit Zuneigung und Aggression wird besprochen. Gleichzeitig zeigen wir ihnen, wie sie besser mit Frustration umgehen können.

Außerdem gehören Abenteuer- und Erlebnisaktivitäten sowie kreative und musikalische Angebote dazu. Diese helfen den Mädchen, sich weiterzuentwickeln und Neues zu entdecken.

Zusammenarbeit

Wir arbeiten eng mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst, der Familie, dem Vormund, der Schule oder Ausbildungsstelle zusammen. Zusammen suchen wir Lösungen und erarbeiten Ziele, die zu den Bedürfnissen der jeweiligen Jugendlichen passen.



  • Weibliche Jugendliche ab 13 Jahren können bei uns aufgenommen werden.
  • Die Eltern oder Sorgeberechtigten müssen einen Antrag auf Erziehungshilfe beim Jugendamt stellen.
  • Das zuständige Jugendamt oder der Allgemeine Soziale Dienst stellt dann eine Anfrage bei uns.

Damit sich die Jugendliche und ihre Eltern bzw. Vormund ein Bild von uns machen können, bieten wir eine Besichtigung und ein erstes Gespräch an. Wenn sich alle für eine Aufnahme entscheiden, besprechen und planen wir gemeinsam die Ziele und Schritte der Betreuung. (= Hilfeplangespräch)

Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im SGB VIII unter den Paragrafen 27, 34, 35a und 41 zu finden.

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